Es ist mir wichtig, dass bei akuten Schmerzen in meiner Praxis schnell behandelt werden kann. Dafür stehen stets einige Akuttermine für Osteopathie zu Ihrer Auswahl zur Verfügung unter osteopathie-termine-kiel.de
Häufige Fragen zur Osteopathie
Hier beantworte ich die am häufigsten gestellten Fragen meiner Patienten.
Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht erscheinen, zögern Sie bitte nicht mich anzusprechen!
Bekomme ich schnell einen Osteopathie-Termin bei akuten Schmerzen?
Was wird bei der Osteopathie gemacht?
Der Osteopath spürt Bewegungseinschränkungen im Körper auf und löst diese Blockaden mit den unterschiedlichsten sanften und auch energischen Techniken/Griffen auf. Dabei untersucht der Osteopath den ganzen Körper und behandelt dabei sowohl die Symptome als auch deren Ursachen.
Wann ist die Osteopathie sinnvoll?
Für die osteopathische Behandlung ist die richtig gestellte Diagnose die Voraussetzung für die wirkungsvolle Behandlung. Indikationen können Schmerz- und Reizzustände im gesammten Körper sein, aber auch bei Schmerzen und allgemeinem Unwohlsein aller Art, bei denen die Schulmedizin bisher erfolglos war.
Wie oft muss ich zum Osteopathen?
Generell helfen die ersten Behandlungen am Stärksten, so dass schon nach einer oder zwei Sitzungen eine angenäherte Prognose über den Heilungsverlauf gestellt werden kann oder das Problem auch schon gelöst ist.
Kann Osteopathie auch schaden?
Nein, nicht sofern die Osteopathie sachgemäß von einem qualifizierten und erfahrenen Osteopathen durchgeführt wird. Der Osteopath wird bei Kontraindikationen (z.B. Fieber, offenen Wunden, Brüchen etc) keine Behandlung durchführen.
Was muss man beim Osteopathen ausziehen?
Bei mir müssen Sie die Kleidung weder bei der Untersuchung noch in der Therapie ablegen. Bitte bringen Sie bequeme Kleidung und frische Socken zur Behandlung mit.
Wie teuer ist eine osteopathische Behandlung?
Private Versicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfe übernehmen gewöhnlich die Kosten. Dafür wird eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt und die Honorargebühren richten sich nach dem Aufwand (Diagnosestellung) der erbrachten Leistungen (Ziffernkatalog). Bitte teilen Sie mir vor dem Beginn der Behandlung mit, dass die Rechnung nicht pauschalisiert sondern nach den Regeln der Erstattungsfähigkeit für Privatversicherung, Zusatzversicherungen und der Beihilfe erstellt werden soll.
Eine Selbstzahlerrechnung wird vereinfacht und pauschalisiert nach den Empfehlungen der Verbände erstellt und der Wert der Behandlung beläuft sich auf 110,-€ und wird in dieser Form nicht von den privaten Versicherern akzeptiert. Gesetzlich Versicherte erhalten bei einigen gesetzlichen Versicherungen einen Zuschuss. Einen Link zu den Erstattungsanteilen der gesetzlich Versicherten finden Sie hier: https://www.osteopathie-kiel.de/kostenuebernahme, er ersetzt aber nicht die Nachfrage bei Ihrer Versicherung.